domizilimusikschulhaus
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Kontakt

Kinder- und Musikschulhaus
Lenaustraße 8
73770 Denkendorf

Telefon: 0711/3 46 24 26
Fax: 0711/3 00 23 36
eMail: musikschule-denkendorf@gmx.de

Öffnungszeiten Geschäftsstelle:
Montag: 10 – 12 Uhr und 15 – 17 Uhr
Dienstag-Donnerstag: 9 – 11 UhrSchulordnung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schulordnung der Musikschule Denkendorf e.V.

1. Allgemeines

 
Die Musikschule Denkendorf ist eine staatlich anerkannte Einrichtung
außerschulischer Jugendbildung in privatrechtlicher Trägerschaft. Sie arbeitet
gemeinnützig. Gewinne dürfen nicht erzielt werden.

1.1 Die Musikschule Denkendorf ist Mitglied des Verbandes deutscher Musikschulen
(VdM).

1.2 Die von diesem Verband erarbeiteten und veröffentlichten Empfehlungen dienen als
Richtlinien für die schulische Arbeit.


2. Aufgaben

Die Musikschule Denkendorf ist eine Bildungsstätte für Kinder, Jugendliche und
Erwachsene.

Ihre Aufgaben sind

die musikalische und tänzerische Grundausbildung im Elementarbereich

die Heranbildung des Nachwuchses für das Laien und
Liebhabermusizieren

die vorberufliche Fachausbildung

Ziel der pädagogischen Arbeit ist es, neben der rein instrumentalen Ausbildung ein
umfassendes Verständnis für Musik und Tanz zu wecken.

3. Aufbau

Die Musikschule Denkendorf ist in Anlehnung an den Strukturplan des Verbandes
deutscher Musikschulen (VdM) wie folgt gegliedert:

3.1 Grundstufe

(Klassenunterricht im Elementarbereich, Gruppenunterricht im Anschluss an den
Elementarunterricht).

3.2 Hauptstufe

(Instrumentalunterricht sämtlicher Fachbereiche. Ergänzungsfächer, Orchester und
Spielkreise).


4. Schuljahr

Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 01. Oktober und endet am 30.
September. Es unterteilt sich in zwei Semester:

01. Oktober 31. März (Wintersemester) und

01. April 30. September (Sommersemester).

Für den Bereich der Elementaren Musikpädagogik beginnt das Schuljahr am
01.September und endet am 31. August. Es unterteilt sich in zwei Semester:
01. September 28./29. Februar (Wintersemester) und

01. März 31. August (Sommersemester).

In den Ferien der Musikschule, die mit den Schulferien der allgemeinbildenden
Schulen in Denkendorf übereinstimmen, und an allen schulfreien Tagen findet kein
Unterricht statt.

5. An und Abmeldung

5.1 An und Abmeldungen bedürfen der Schriftform und werden durch Bestätigung der
Musikschule rechtswirksam. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen
Vertreters erforderlich.

5.2 Voranmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Eine
besondere Berücksichtigung erfahren Schüler der Musikschule beim Übergang von
der Grundstufe zur Hauptstufe.

 

5.3 Ein Anspruch auf Aufnahme in die Musikschule durch Voranmeldung besteht nicht.
5.4 Der Austritt aus der Musikschule ist nur durch einen Monat vorher erfolgte schriftliche
Abmeldung zum Ende eines Semesters möglich.

5.5 In besonders begründeten Fällen (z.B. Wegzug) kann eine schriftliche Abmeldung
auch zu einem anderen Termin erfolgen.


6. Unterricht

6.1 Die Zuweisung der Schüler an die Lehrer und die Festlegung der Unterrichtsform
(Klassen, Gruppen oder Einzelunterricht) erfolgt durch die Musikschulleitung.

6.2 Die Dauer der wöchentlichen Unterrichtszeiten ist in der Gebührenordnung
festgelegt.

6.3 Die Schüler sollten regelmäßig am Unterricht und an den Veranstaltungen der
Musikschule teilnehmen.


7. Unterrichtsversäumnis und Unterrichtsausfall

7.1 Versäumt ein Schüler den Unterricht, so hat er keinen Anspruch auf die ausgefallene
Stunde.

7.2 Beurlaubung vom Unterricht aus schwerwiegenden Gründen ist bis zu einer Dauer
von drei Monaten möglich. In dieser Zeit wird keine Fachgebühr erhoben. Längere
Beurlaubung erfordert eine Ab und Neuanmeldung.

7.3 Fällt der Unterricht aus Gründen, die die Musikschule zu vertreten hat, aus, so
werden die ausgefallenen Stunden nach Möglichkeit nachgeholt. In begründeten
Fällen (wegen Krankheit der Lehrkraft oder aus schulischen Gründen) können bis zu
drei Unterrichtsstunden pro Schuljahr ausfallen. In solchen Fällen besteht kein
Anspruch auf Erstattung des Schulgeldes.

7.4 Fallen aus Gründen, die die Musikschule zu vertreten hat, mehr als drei
Unterrichtsstunden aus, wird das Schulgeld auf Antrag anteilig zurückerstattet.


8. Unterrichtsausschluss

8.1 Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen sowie Verzug bei der Begleichung der
Unterrichtsgebühren kann zum Unterrichtsausschluss führen.

8.2 Sind im Unterricht auch nach Ausschöpfen aller pädagogischen Möglichkeiten keine
Fortschritte zu erzielen, kann den Eltern nahegelegt werden, den Schüler vom
Unterricht abzumelden.


9. Instrumente

Grundsätzlich muss der Schüler das für den Unterricht erforderliche Instrument
besitzen. Im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten können von den Schülern
schuleigene Instrumente ausgeliehen werden. Das Nähere bestimmt der Leihvertrag.


10. Versicherung und Haftung

Die Schüler werden beim Württ. Gemeindeversicherungsverband
gegen Unfälle und Haftpflicht versichert. Hierfür gelten die Bedingungen des
Versicherers, die in der Geschäftsstelle der Musikschule eingesehen werden können.
Eine Haftung der Musikschulen für Personen, Sach und Vermögensschäden
irgendwelcher Art, die bei Teilnahme am Unterricht oder an sonstigen
Veranstaltungen der Musikschule eintreten, wird ausgeschlossen, es sei denn, der
Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Nachlässigkeit einer Lehrkraft oder eines
anderen Mitarbeiters der Musikschule zurückzuführen.


11. Inkrafttreten

Die Schulordnung tritt am 01. Juli 2022 in Kraft.