Kinder- und Musikschulhaus
Lenaustraße 8
73770 Denkendorf
Telefon: 0711/3 46 24 26
Fax: 0711/3 00 23 36
eMail: musikschule-denkendorf@gmx.de
Öffnungszeiten Geschäftsstelle:
Montag: 10 – 12 Uhr und 15 – 17 Uhr
Dienstag-Donnerstag: 9 – 11 Uhr
Gebührenordnung
– gültig ab 01. Januar 2022 –
Aufnahmegebühr (einmalig) | € 15,– | |||
Unterrichtszeit | Unterrichts- gebühren allgemein |
Unterrichts- gebühren ermäßigt (für Denkendorfer Schüler/innen) |
||
wöchentlich | monatlich | monatlich | ||
1. | Grundfächer | |||
Eltern-Kind-Musikgruppe | 40 Minuten | 24,50 € | 22,50 € | |
Musikalische Früherziehung | 45 Minuten | 28,00 € | 25,50 € | |
Musikalische Früherziehung | 60 Minuten | 37,00 € | 34,00 € | |
2. | Einzelunterricht | 30 Minuten | 83,50 € | 77,00 € |
45 Minuten | 125,00 € | 115,50 € | ||
60 Minuten | 166,50 € | 154,00 € | ||
3. | Gruppenunterricht | |||
Gruppe mit 2 Kindern | 30 Minuten | 54,50 € | 50,00 € | |
Gruppe mit 3 Kindern | 45 Minuten | 54,50 € | 50,00 € | |
Gruppe mit 4 Kindern | 60 Minuten | 54,50 € | 50,00 € | |
Gruppe mit 2 Kindern | 45 Minuten | 82,00 € | 75,00 € | |
(nur möglich, wenn weitere | ||||
entsprechende Anmeldungen | ||||
vorliegen) | ||||
4. | Ballett (Klasse) | 45 Minuten | 37,00 € | 33,00 € |
60 Minuten | 49,00 € | 44,00 € | ||
75 Minuten | 61,50 € | 55,00 € | ||
90 Minuten | 73,50 € | 66,00 € | ||
5. | Ergänzungsfächer | |||
Spielkreise, Ensembles, Orchester | gebührenfrei | |||
6. | Leihgebühren | 12,00 € | ||
7. | Mahngebühr | |||
je Mahnung | 6,00 € |
Die Unfall- und Haftpflichtversicherung ist in den Unterrichtsgebühren enthalten.
Allgemeines
Die Unterrichtsgebühren werden als Jahresentgelt bezogen auf ein volles Schuljahr erhoben. Sie werden aus Kostenersparnisgründen in 12 Teilen bargeldlos durch Kontoabbuchung eingezogen.
Mit der schriftlichen Anmeldung kommt ein Unterrichtsvertrag zustande, der zum jeweiligen Semesterende mindestens 1 Monat vorher schriftlich gekündigt werden kann.
Eine außerordentliche Kündigung zu einem anderen Termin ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn
bei Wegzug eines Schülers
bei länger andauernder Erkrankung (mit ärztlichem Attest).
Geschwisterermäßigung
Erhalten mehrere Geschwister Unterricht an der Musikschule Denkendorf e. V., so ermäßigt sich die Unterrichtsgebühr ab dem zweiten Kind um 10 %. Werden gleichzeitig mehrere Kinder angemeldet, erhält das jeweils jüngere Kind diese Ermäßigung.
Mehrfächerermäßigung
Bei Belegung eines zweiten und weiteren Faches ermäßigt sich die Unterrichtsgebühr für das zweite und weitere Fach um jeweils 10 %.
Sozialermäßigung
Für Schüler, deren Familie im Besitz eines Familienpasses der Gemeinde Denkendorf ist, wird auf Antrag eine Ermäßigung von 30 % (Stufe II) bzw. 50 % (Stufe I) gewährt.
Der Betrag der Sozialermäßigung Stufe I wird grundsätzlich pro Kind monatlich um € 10,00 gekürzt. Nach Vorlage des Bildungsgutscheins (gemäß dem Bildungs- und Teilhabepaket) bei der Musikschule wird dieser Betrag wieder gutgeschrieben.
Erwachsenenzuschlag
Die Unterrichtsgebühren erhöhen sich bei Erwachsenen um ein Drittel des jeweiligen Gebührensatzes, da Erwachsenenunterricht von der staatlichen Förderung ausgeschlossen ist.
Schülern, Auszubildenden und Studenten wird nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z. B. Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung) bis zum Alter von 27 Jahren kein Erwachsenenzuschlag berechnet. Ab 27 Jahren wird der Erwachsenenzuschlag automatisch erhoben.
Unterrichtsversäumnis
Versäumt ein Schüler den Unterricht, so hat er keinen Anspruch auf die ausgefallene Stunde.
Sollte der Schüler einmalig (z. B. wegen Krankheit) verhindert sein, am Unterricht teilzunehmen, so teilen Sie dies dem betreffenden Lehrer oder der Geschäftsstelle bitte frühzeitig mit. Bei regelmäßiger Verhinderung (z. B. Stundenplanänderung des Schulunterrichts) vereinbaren Sie bitte frühzeitig einen neuen Unterrichtstermin mit dem betreffenden Lehrer oder der Geschäftsstelle.
Mahngebühren
Hat der/die Zahlungspflichtige es versäumt, die fälligen Unterrichtsgebühren termingerecht zu entrichten, erteilt die Musikschule eine schriftliche Mahnung. Für den damit verbundenen Verwaltungsaufwand wird eine Mahngebühr erhoben. Bei der erstmaligen Mahnung kann die Musikschule auf die Erhebung der Mahngebühr verzichten.